FinCoach AG

Finanzcoach der Zukunft – mit unserem Franchisesystem und individuellen Vorsorge-, Finanz- und Lebensplänen

Produkte

Mehr über uns

FinCoach AG

Die FinCoach AG bietet eine breit diversifizierte Palette von unterschiedlichen geprüften Anlageprodukten.

Der Fokus liegt auf nicht börsenkotierte Obligationen.

Das Analyseteam

Die FinCoach AG überprüft laufend die aktuellen Beratungs- und Anlageangebote des Finanzmarktes nach verschiedenen Kriterien, vor allem aber auf Sicherheit und Attraktivität. Gesucht werden Emittenten mit nachvollziehbaren und erfolgreichen Geschäftsmodellen, die durch Ausgabe eigener Obligationen ihr Wachstum finanzieren möchten.

Unsere Erfahrungen

FAQ zu Obligationen

Stark durch Spezialisierung und Exklusivität

Mit einer Obligation (auch Anleihe, Rentenpapier oder Bond) leiht der Anleger Unternehmen Geld und erhält dafür einen Zins. Obligationen sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie werden von Unternehmen, Kantonen und Staaten herausgegeben.  

  • Es besteht ein grosses Angebot an Obligationen erstklassiger Schuldner (Emittenten) auf dem Markt.  
  • Die Kunden investieren in ein festverzinsliches Wertpapier und erhalten einen festen Zins während der Laufzeit.  
  • Die Laufzeit ist fix, kann z.T. vom Emittenten verlängert oder verkürzt werden.  
  • Nach Ablauf wird der bezahlte Betrag zurückbezahlt. 

Es gibt verschiedene Arten von Obligationen. Der wichtigste Unterschied ist, dass es Obligationen gibt, die an der Börse gehandelt und Obligationen, die privat herausgegeben werden. Beides sind festverzinsliche Wertpapiere.  

An der Börse gehandelte (börsenkotierte) Obligationen können jederzeit zum Marktpreis verkauft werden. Bei den nicht-börsenkotierten Obligationen erhält der Anleger sein Geld grundsätzlich erst nach Ablauf der Laufzeit wieder zurück.  

Bei beiden Arten von Obligationen erhält die Anlegerin oder der Anleger während der Laufzeit den vereinbarten Zins. 

FAQ zu FIDLEG/FINIG

Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitusgesetz (FIDLEG/FINIG)

Der primäre Zweck von FIDLEG und FINIG besteht darin, den generellen Kunden- und Anlegerschutz zu erhöhen. Hierbei wird den individuellen Schutzbedürfnissen der Kunden grösste Priorität geschenkt. Der sekundäre Zweck von FIDLEG und FINIG besteht darin:

1. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes aufrecht zu erhalten;

2. vergleichbare Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen zu ermöglichen; und

3. den Finanzplatz Schweiz in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Grundsätzlich kann zwischen Kundenberatern und Vermögensverwaltern unterschieden werden. Kundenberater unterliegen dem FIDLEG. Vermögensverwalter unterliegen sowohl dem FIDLEG wie auch dem FINIG. Zusätzlich gilt es festzuhalten, dass der Begriff Kundenberater im FIDLEG eine doppelte Bedeutung hat. Einerseits kann der Kundenberater im Namen eines Finanzdienstleisters Finanzdienstleistungen erbringen oder andererseits selbst Finanzdienstleistungen erbringen. Juristische Personen können nicht als Kundenberater gelten. Ausserdem gilt es bei den Kundenberatern zwischen Kundenberater mit Eintrag im Beraterregister und ohne Eintrag im Beraterregister zu unterscheiden.

Kundenberater müssen sich grundsätzlich gemäss FIDLEG Art. 28 in ein Beraterregister eintragen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kundenberater, die für beaufsichtigte schweizerische Finanzdienstleister (z.B. Banken und Vermögensverwalter) tätig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Ausnahme auch für die Kundenberater von beaufsichtigten ausländischen Finanzdienstleistern.

 

Gemäss FIDLEG Art. 29 müssen zur Eintragung in das Beraterregister die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Hinreichende Fachkenntnisse und Kenntnisse der FIDLEG-Verhaltensregeln müssen nachgewiesen werden;

2. der Kundenberater muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen;

3. der Kundenberater muss einer Ombudsstelle angeschlossen sein;

4. der Kundenberater kann bei gewissen strafrechtlichen Verurteilungen oder bei einem Berufs- oder Tätigkeitsverbot nicht eingetragen werden.

 

Die Registrierungsstelle wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (FINMA) zugelassen.

News

Momentan haben wir leider keine News für Sie – melden Sie sich gerne für den Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.