Service

Wir helfen Ihnen sich in allen regulatorischen Angelegenheiten zurecht zu finden

Angemessenheits- und Eignungsprüfung

Der Finanzdienstleister muss bei einer Anlageberatung mit Kenntnis des gesamten Kunden-Portfolios nach FIDLEG/FINIG eine Angemessenheit oder Eignungsprüfung durchführen.

SRO & Polyreg

Unser Anlageberatungsvertrag entspricht den von der FINMA genehmigten Standesregeln der Selbstregulierungsorganisation (SRO) PolyReg

Beraterregister

Mit Inkrafttreten des FIDLEG müssen sich neu Kundenberaterinnen und -berater, die nicht der Finanzmarktaufsicht unterstehen zur Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend in ein Beraterregister eintragen.

Ombudsstelle

Der Ombudsmann der Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist neutral und kann kompetent informieren sowie bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten.

FAQ zu FIDLEG/FINIG

Mit diesen FAQ möchten wir Ihnen helfen, sich in der neuen Gesetzgebung zurechtzufinden.

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie gesetzlich vorgeschriebene Informationen zu FIDLEG/FINIG zum Download.

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